Bereitschaftsdienst Kleintier
Achtung! Änderung der Gebühren und Zeiten des Notdienstes ab 2020.
Der Tierärztliche Notdienst ist als Rufbereitschaft für Notfälle mit Behandlung in der diensthabenden Praxis bestimmt. Es ist generell eine Notdienstpauschale von 50 Euro zu entrichten, zusätzlich werden die tierärztlichen Leistungen mit dem Zwei- bis Vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Zeitraum | Praxis | Telefonnummer | Adresse |